• gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Erhalten Sie auf Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.

 

  • Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Erhalten Sie auf Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.

 

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Die Abschrift muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Sie erhalten die     Abschrift beim Standesamt des Wohnorts Ihrer Eltern. Sind Ihre Eltern        geschieden, wird das Familienbuch entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Vaters (zum Zeitpunkt der Scheidung)     geführt.

Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem   03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, benötigen Sie eine     Abstammungsurkunde (siehe nächsten Punkt).

 

  • Abstammungsurkunde (unter bestimmten Umständen)

Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem   03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, wurde noch kein Familienbuch      geführt und Sie benötigen eine Abstammungsurkunde. Diese benötigen Sie auch, wenn die Eltern nicht verheiratet wurden oder wenn Sie von Ihren Eltern adoptiert worden sind.

Die Abstammungsurkunde erhalten Sie auf dem Standesamt der Stadt, in der Sie geboren wurden.

 

Unter bestimmten Umständen benötigen Sie noch weitere Unterlagen:

  • Falls ein Partner schon verheiratet war, Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartner.
  • Falls ein Partner ein Kind mit in die Ehe bringt, benötigt man Abstammungsurkunde und Sorgerechtsbescheid.
  • Falls schon gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist die Abstammungsurkunde und Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
  • Falls Sie einen akademischen Grad besitzen (z. B. Hochschuldiplom oder Doktor) und Sie möchten, dass dieser auch in den Urkunden eingetragen werden soll, müssen Sie die Diplom- bzw. Promotionsurkunde nachweisen.

Es empfiehlt sich jedoch beim Standesbeamten vor dem Aufgebot (offiziell "Anmeldung zur Eheschließung") nochmals nachzufragen, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall benötigt werden, da einige Nachweise unter Umständen bereits auf dem entsprechenden Standesamt vorhanden sind.

 

für die katholische Trauung:

  • 2 Trauzeugen
  • Taufbescheinigung (diese erhalten Sie bei dem Pfarramt der Gemeinde in der Sie getauft worden sind)
  • Bescheinigung über die standesamtliche Trauung
  • Familienstammbuch.
  • Eheringe
  • Brautkerze

Im Vorfeld der katholischen Trauung findet ein Traugespräch statt, bei dem Sie die Grundsätze der katholischen Ehe anerkennen müssen. Dies sind:

  • Unauflösbarkeit der Ehe
  • Bestätigung des Kinderwunsches
  • Bestätigung, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden sollen.

für die evangelische Trauung:

  • Personalausweis
  • Taufbescheinigung (diese erhalten Sie bei dem Pfarramt der Gemeinde in der Sie getauft worden sind)
  • Konfirmationsurkunde
  • Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung

 

 

Quelle www.hochzeitinfos.de

 

 

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